CDU Stadtverband Rödermark

Jägerhaus

Die Stadt betreibt durchaus aktive Bodenbevorratungs- und –beschaffungspolitik. Grundsätzlich weisen wir im Außenbereich nur Areale als Baugebiete aus, die sich mittlerweile gänzlich im Eigentum der Stadt befinden.
Die Stadt betreibt durchaus aktive Bodenbevorratungs- und –beschaffungspolitik. Grundsätzlich weisen wir im Außenbereich nur Areale als Baugebiete aus, die sich mittlerweile gänzlich im Eigentum der Stadt befinden. Wir sind der Überzeugung, dass sich auch in den Ortskernen Gestaltungsspielraum nur ergeben kann, wenn die Stadt bereit ist, ggf. auch wichtige Gebäude oder Flächen zu erwerben. Im Vollzug dieser grundsätzlichen Überlegungen hat die Stadt vor Jahren das sog. Jägerhaus erworben. Die Volksbank wollte dieses Gebäude erwerben, abreißen und einen Parkplatz errichten. Stadtbildprägende Strukturen an einem wichtigen neuralgischen Punkt vor dem Rathaus wären damit aufgebrochen worden. Wir sind nicht dafür, dass dieses Gebäude jetzt wieder auf dem freien Markt veräußert wird. Erst wenn ein Gesamtkonzept für Rathausplatz und Platz vor der Kulturhalle entwickelt ist, kann über die weitere Verwendung des Jägerhauses entschieden werden. Um an solch wichtigen Punkten Stadtentwicklungspolitik optimal zu betreiben, sind wir dringend darauf angewiesen, Flächen in städtischem Eigentum in die Planung mit einbringen zu können. Bei der Debatte um das Jägerhaus sind die z. T. völlig konträren Auffassungen im Stadtparlament über die Ortskerngestaltung zu Tage getreten. Insbesondere die Freien Wähler haben erklärt, dass für sie Außenbereichsentwicklungen wie z. B. die Ausweisung auch von Wohnbaugebieten Vorrang vor der Ortskernbelebung haben. Dem können wir so nicht zustimmen. Im Rahmen des Rödermarkplans halten wir als CDU, wie es als Antrag formuliert und gestellt ist, die weitere Ortskernbelebung für genauso wichtig wie die Darstellung und Ausweisung von Gewerbegebieten als auch Wohnbauflächen im Außenbereich. Wir werden die Ortskerne nicht aufgeben. Wir sehen dort gerade im Hinblick auf die Erneuerung und Schaffung von Wohnraum noch erhebliches Potential. Den Antrag der FDP auf Verkauf des Jägerhauses haben wir in Anwendung dieser Grundsätze abgelehnt. 2. Gewerbegebiete Gerade in diesem Bereich kommt die Diskussion in unserem Sinne voran. Es zeigen sich deutliche Perspektiven für größere Gewerbegebiete im Bereich des Hainchesbuckels und der Kapellenstraße. Der Regionale Flächennutzungsplan sieht für Rödermark Optionsflächen in einem Umfang von 35 Hektar vor. Wir werden Planungen unterstützen, initiieren und vorantreiben, die dazu führen, dass von diesen 35 ha Optionsflächen mindestens 20 ha für Gewerbe zur Verfügung gestellt werden. 3. Straßenbeitragssatzung Auf Grund einer Verfügung der Kommunalaufsicht kommen wir nicht daran vorbei, eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen. Wichtig sind hierbei drei Gesichtspunkte: - Wir werden wiederkehrende Straßenbeiträge einführen. Sofern Kosten für grundhafte Erneuerungen von Straßen anfallen, werden diese Kosten nicht auf die Anlieger der betroffenen Straße, sondern auf alle Eigentümer des betroffenen Stadtteils umgelegt. Dies führt dazu, dass die Bürger nicht mit extrem hohen Einmalbeträgen belastet werden. - Wir treten dafür ein, dass die Stadt eine Informationsoffensive durchführt. Auf unsere Initiative findet zu dieser Thematik auch eine Bürgerversammlung statt. Auch geht auf unsere Initiative zurück, dass die Satzung erst dann beschlossen wird, wenn die Informationsoffensive und die Bürgeranhörung durchgeführt wurden. - In der Vergangenheit wurde die Grundsteuer in der Stadt Rödermark auch deshalb angehoben, weil die Stadt Rödermark bisher keine Straßenbeiträge erhebt. Gerade im Hinblick auf diesen Vorgang treten wir dafür ein, dass die Bürger einen Ausgleich erhalten. Auf die Initiative der CDU-Fraktion hat das Stadtparlament daher beschlossen, dass der Magistrat ein entsprechendes Kompensationskonzept erstellt.